Kaptal

Vorabpauschale-Rechner

Berechne, wie viel Steuer dein Broker im Januar von deinem Verrechnungskonto abbucht — bevor es passiert.

Steuerjahr 2026 · Basiszins 3,20 %

Deine Angaben

Rücknahmepreis × Anteile zum Jahresbeginn.

Die Vorabpauschale wird nie höher als dein tatsächlicher Wertzuwachs.

Bei thesaurierenden ETFs meist 0 €. Ausschüttungen mindern die Vorabpauschale.


MSCI World, S&P 500 und FTSE All-World sind Aktienfonds (≥ 51 % Aktien).

Pro vollem Monat vor dem Kauf entfällt 1/12 der Vorabpauschale.


Max. 1.000 € (2.000 € zusammen veranlagt).

Senkt die Abgeltungsteuer leicht.

Ergebnis

Steuer, abgebucht am 4. Januar 2027

Abgeltungsteuer 25 % + 5,5 % Soli = 26,375 %


Basisertrag
= Vorabpauschale
− Teilfreistellung
= Steuerpflichtiger Ertrag
− Freistellungsauftrag
Zu versteuern

Was ist die Vorabpauschale?

Thesaurierende ETFs schütten nichts aus — sie reinvestieren automatisch. Ohne Gegenmaßnahme würde der Staat also jahrzehntelang keine Steuer sehen. Die Vorabpauschale ist seine Antwort: Sie besteuert jedes Jahr einen unterstellten Ertrag, auch wenn du nichts verkauft und nichts erhalten hast.

Der Betrag wird Anfang Januar automatisch von deinem Verrechnungskonto eingezogen. Ist dort zu wenig Geld, rutscht das Konto ins Minus — oder dein Broker verkauft Anteile, um die Steuer zu begleichen. Deshalb lohnt es sich, den Betrag vorher zu kennen.

So wird gerechnet

  1. Basisertrag = Wert am Jahresanfang × Basiszins × 70 %. Für 2026 liegt der Basiszins bei 3,20 % — dem höchsten Stand seit Einführung.
  2. Minus Ausschüttungen, denn die wurden bereits versteuert. Das Ergebnis kann nie negativ werden.
  3. Gedeckelt auf den Wertzuwachs des Jahres. Ist dein Fonds im Minus, beträgt die Vorabpauschale 0 €.
  4. Zeitanteilig bei unterjährigem Kauf: pro vollem Monat vor dem Kauf entfällt 1/12.
  5. Teilfreistellung: Bei Aktienfonds bleiben 30 % steuerfrei — als Ausgleich für die Besteuerung auf Fondsebene.
  6. Abgeltungsteuer von 25 % plus 5,5 % Solidaritätszuschlag = 26,375 %, gegengerechnet mit deinem Freistellungsauftrag.
Hinweis: Dieser Rechner liefert eine Schätzung zur Orientierung und ersetzt keine Steuerberatung. Die verbindliche Berechnung und Abbuchung nimmt immer deine depotführende Stelle im Folgejahr vor. Sonderfälle wie Altbestand vor 2009, Fondsfusionen oder Anteilsklassenwechsel sind hier nicht abgebildet.